Ertüchtigung A52

Eine zentrale Voraussetzung für eine bedarfsgerechte straßenseitige Erreichbarkeit des Fernbahnhofes wird über die „Ertüchtigung der Anschlussstelle Nr. 23 der A 52 und der L 422 gesichert.

Die Maßnahme im Detail:

  • Prüfung der Leistungsfähigkeit des rechtsabbiegenden Fahrbahn der Nordwestseite der Anschlussstelle # 23 A 52. Ggf. notwendige bauliche Ertüchtigung durch Aufweitung bzw. verlängerter Bypass
  • Aufweitung der L 422 (Kalkumer Schlossallee) für den Bau einer bedarfsgerechten Linksabbiegespur zum Tiefenbroicher Weg. Verschwenkung des nördlichen Fahrrad- und Fußweges Richtung Norden
  • Ausbau des Tiefenbroicher Weges und der 23L parallelen Stichstraße vom Parkplatz Kalkumer Schlossallee bis zum Flughafen Fernbahnhof
  • Die Zufahrtstraße bedarf einer Zufahrtskontrolle. Eine freie Zufahrt ist nur Pkw zu gewähren. Für Busse und Lkw bedarf es einer Kontrolle und Beschränkung auf Einsatzfahrzeuge, Zulieferverkehr und Reisebusse mit dem Ziel Fernbahnhof oder ZOB.
  • Begleitend bedarf es noch einen Ausgleich für zusätzlich versiegelte Flächen und partiell Lärmschutz

Die Umsetzung

Verfahren:

Für die Ertüchtigung der Anschlussstelle müsste aufgrund der Geringfügigkeit der Maßnahme ein Deckblattverfahren ausreichend sein.

Für den Bau der Linksabbiegespur sollte ebenfalls ein Deckblatt oder Planänderungsverfahren ohne UVP möglich sein.

Zur Vereinfachung und Beschleunigung des Verfahrens für die Stichstraße sollten Trassenführung des BA IV der U 81 mit der der Zufahrtsstraße zusammengelegt werden.

Es gilt zu prüfen ob die Maßnahme als Planfeststellungersetzendes B-Plan-Verfahren unter koordinierender Führung von FDG durchgeführt werden kann. Der Vorteil wäre eine stringente Koordination der 3 beteiligten Baulastträgern (Bund (A52), L 422 (Land) und Tiefenbroicher Weg (Stadt).

Realisierungskosten:

Die gesamte Baumaßnahme muss als Fernverkehrsrelevant deklariert werden können. Deshalb ist es von großer Bedeutung, dass die Umsteigevorgänge des multimodalen Fern-Fern-Verkehrs immer in Vordergrund gestellt werden.

Basierend auf dieser Argumentationslinie besteht so die Möglichkeit die gesamte Maßnahme im Wesentlichen aus Mittel des Bundeshaushalts zu refinanzieren.

Die Antragsstellung muss sehr schnell erfolgen, da die Zuständigkeit der Autobahn durch die Aufhebung der Auftragsverwaltung zum Ende des Jahres auf die der Bundesautobahngesellschaft übergehen wird. Der Wechsel der Zuständigkeit kann die Freigabe der Mittel verzögern.

Für FDG würden keine Kosten entstehen. Dennoch sollte FDG als verantwortliche Vorhabensträger mandatiert werden.

Die Bau- und Planungskosten sind derzeit noch nicht bezifferbar.

Der Zeitraum für Planung und Bau liegt im Falle des vorgeschlagenen Verfahrens bei ca. 2-3 Jahren.

Vorteile für

Land: Baustein für eine zukunftsgerichtete Multimodalität durch optimale Erreichbarkeit eines Bahnhofes mit Fernverkehr  sowie des Flughafens mit gleichzeitiger Entlastung des Autobahndreieckes Düsseldorf Nord. Baustein zur Sicherung der Wettbewerbsfähigkeit des Flughafenstandortes Düsseldorf.

Stadt Düsseldorf: Die Zufahrt zu einem leistungsfähigen P+R Parkplatz entlastet die Stadt für die aus dem Nordosten kommenden Verkehre. Die Maßnahme mit Umsteigemöglichkeiten liefert der Stadt einen Beitrag für ihr Mobilitätskonzept und für den Luftreinhalteplan.

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